Rechtsprechung
BGH, 13.02.2013 - 2 StR 542/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 56 Abs. 2 StPO
Beweiswürdigung; Strafaussetzung zur Bewährung aus besonderen Umständen (Anforderungen an die Begründung) - HRR Strafrecht
§ 54 StGB
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufhebung der Gesamtstrafenaussprüche wegen u.a. fehlender Mitteilung der in zwei früheren Verurteilungen verhängten Einzelstrafen
- Wolters Kluwer
Verletzung von § 261 StGB durch fehlende Auseinandersetzung mit im Urkundenbeweis eingeführten SMS-Nachrichten; Fehlen ausdrücklicher Erörterungen zu § 56 Abs. 2 StGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Aufhebung der Gesamtstrafenaussprüche wegen u.a. fehlender Mitteilung der in zwei früheren Verurteilungen verhängten Einzelstrafen - rechtsportal.de
StGB § 56 Abs. 2 ; StPO § 261
Verletzung von § 261 StGB durch fehlende Auseinandersetzung mit im Urkundenbeweis eingeführten SMS-Nachrichten; Fehlen ausdrücklicher Erörterungen zu § 56 Abs. 2 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 195
Wird zitiert von ...
- BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16
Mittäterschaft (erforderliche Gesamtbetrachtung: eingeschränkte …
Eine (bloße) Wiederholung der unmittelbar zuvor dargestellten tatbezogenen Umstände war daher nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2013 - 2 StR 542/12).'.